Häufig gestellte Fragen
Immer wieder erhalten wir grundsätzliche Fragen, die unabhängig von einer
bestimmten Veranstaltung gestellt werden.
Damit Sie die Antworten auf diese Fragen nicht mühsam an verschiedenen Stellen zusammensuchen müssen, sondern schon im Vorfeld beantwortet bekommen, haben wir hier eine Liste der häufigsten Fragen zu den drei aufgeführten Kategorien mit den entsprechenden Antworten aufgelistet.
Diese Liste soll und kann natürlich keine persönliche Beratung ersetzen!
Bitte zögern Sie nicht, uns bei weiteren Fragen zu kontaktieren!
Allgemeine Fragen
Wie bekomme ich einen Bildungsgutschein?Der Bildungsgutschein wird von Ihrer Arbeitsagentur oder Ihrem JobCenter vergeben. Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, ist Ihr jeweiliger Leistungsträger zuständig. Es ist eine so genannte „Kann-Leistung", das bedeutet, dass niemand einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat. Ob Sie einen Bildungsgutschein bekommen oder nicht, entscheidet Ihr zuständiger Berater bzw. Vermittler.
Kann ich an einer Maßnahme mit Bildungsgutschein teilnehmen?Falls Sie noch kein Gespräch mit Ihrem Arbeitsberater oder persönlichen Ansprechpartner vereinbart haben, sollten Sie einen Termin vereinbaren. Sie benötigen die Zustimmung durch die Arbeitsagentur/ Das JobCenter um an einer geförderten Maßnahme teilzunehmen. Klären Sie ab, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Gewährt Ihr Arbeitsberater/ persönlicher Ansprechpartner die Bewilligung zur Qualifizierung, erhalten Sie den so genannten Bildungsgutschein. Der Bildungsgutschein deckt die Kosten für die Qualifizierung und kann bei einem zugelassenen Bildungsträger (wie das BNW) eingelöst werden.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Förderung durch die Arbeitsagentur mitbringen?Die Vorbeschäftigungszeit muss erfüllt sein. Konkret: Sie waren in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
Berufsrückkehrer/innen und Bildungsinteressenten, die die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllen, können gefördert werden. Einzelheiten besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitsberater/ persönlichen Ansprechpartner.
Falls Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen der Bildungsgutschein ausgestellt. Der Bildungsgutschein sichert Ihnen zu, dass die entstehenden Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildung, übernommen werden.
Kann ich während der Maßnahme in meinem Mini-Job (400,00-Euro-Basis) weiter arbeiten?Grundsätzlich ja, wenn er außerhalb der Maßnahme ist und der Mini-Job dem Job-Center oder Agentur gemeldet ist. Sollte die Arbeitszeit in die Maßnahmezeit fallen, ist es eine Ermessensfrage und Absprache zwischen Job-Center bzw. Agentur und Projektleitung, ob Sie dafür freigestellt werden können. z.B. wenn Sie in Teilzeit sind, können Sie die Zeit nachholen, in dem sie an einem anderen Tag länger bleiben.
Kann ich während der Ferien Urlaub haben, da ich schulpflichtige Kinder habe und die während der Zeit nicht versorgt sind.Grundsätzlich haben Sie als ALG II - Empfänger keinen Urlaubsanspruch. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater/persönlichen Ansprechpartner darüber.
Was ist ein Bildungsgutschein?Ein Bildungsgutschein berechtigt zur Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung. Die Kosten für die Weiterbildung werden von der Arbeitsagentur oder dem Job Center übernommen. Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über die Dauer der Maßnahme, das Bildungsziel sowie die Kostenübernahme.
Ist der Bildungsgutschein übertragbar?Nein, der Bildungsgutschein gilt nur für jene Person, für die er ausgestellt wurde.
Wie erfahre ich, ob eine Maßnahme für mich das richtige ist?Nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit uns auf. Telefonnummer und der Name von dem zuständigen Gesprächspartner erhalten Sie z.B. von Ihrem persönlichen Ansprechpartner in der Arbeitsagentur oder dem Job Center. Vereinbaren sie bitte einen Termin mit uns. In einem individuellen Infogespräch informieren wir sie über die Lerninhalte in unsere Maßnahme und sprechen mit Ihnen über Ihrer berufliche Situation. Das Infogespräch bietet Ihnen die Gelegenheit zu entscheiden, ob die Maßnahme für Sie das richtige ist. Wann Sie mit der Weiterbildung beginnen, bestimmen Sie selbst - gegebenenfalls mit Ihren Kostenträger (Arbeitsagentur, Job Center).
Wie kann ich mich anmelden?Sobald Sie sich entschieden haben unsere Maßnahme zu besuchen und Ihre zuständige Ansprechpartnerin von der Arbeitsagentur oder dem Job Center zugestimmt hat, können Sie sich anmelden. Für eine verbindliche Anmeldung benötigen wir Ihren Bildungsgutschein. Legen Sie uns bitte Ihren Bildungsgutschein persönlich in unsere Geschäftstelle vor. Wir ergänzen die fehlenden Angaben darauf und geben Ihnen den Gutschein zurück, damit Sie diesen wieder Ihrem Ansprechpartner (Arbeitsagentur, Job Center) aushändigen können. Zusätzlich zum Bildungsgutschein wird ein Schulungsvertrag zwischen dem BNW und dem Bildungsgutscheininhaber geschlossen, der die Rahmenbedingungen für die jeweilige Maßnahme (beiderseitigen Regeln und Pflichten) regelt.
Kann ich Urlaub während der Weiterbildung beantragen?Bei Maßnahmen mit einem Dauer von sechs Monaten steht den Teilnehmer kein Urlaub bzw keine unterrichtsfreien Tage zu.
Muss ich mein Praktikum – im Rahmen einer Weiterbildung – selber suchen?In erste Linie sollen Sie selbständig nach einen geeigneten Praktikumsplatz suchen, weil Sie meistens selber am besten beurteilen können, welche Firmen zu Ihren Profil passen. Es wäre sinnvoll, das hinter einem Praktikumsplatz eine Arbeitstelle steckt. Im Falle das Sie keinen passenden Praktikumsplatz finden, erhalten Sie von uns Unterstützung der Praktikumssuche. Gerne geben oder schreiben wir Ihnen eine Empfehlung für den Praktikumsgeber. Unser Bewerbungstraining hilft Ihnen Ihre Bewerbung gezielt zu platzieren.