Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, die sich selbstständig machen wollen aus dem Bereich des SGB III
Feststellung von Eignung für eine selbständige Tätigkeit sowie des Gründertyps und damit zusammenhängend des weiteren Unterstützungsbedarfs.
Im Mittelpunkt der Eignungsfeststellung steht auch zur Abklärung des weiteren Unterstützungs- und Anleitungsbedarfs die Zuordnung zu Gründertypen.
Dies wird in Form einer Stärken- und Schwächenanalyse geschehen in der Ihre persönlichen Voraussetzungen und Ihr angestrebtes Gründungsvorhaben beurteilt werden. Hierzu werden Assessmentverfahren und Interviews eingesetzt.
Sie erhalten eine Beurteilung zur Eignung im Hinblick auf die angestrebte Existenzgründung mit Hinweisen zum weiteren Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Anleitungsbedarf.